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Zeitgeschehen

Technischer Wandel

Der Verband geht mit der Zeit. In den späten 1970er-Jahren kamen die ersten größeren technischen Errungenschaften für Blinde nach Kärnten. Immer mehr Hilfsmittel und erste Computer mit Braillezeile wurden angeboten.

Seit Mitte der 1990er- Jahre gibt es spezielle Software, welche die Buchstaben um ein Vielfaches vergrößert und durch Sprachausgabe unterstützt. In Kärnten sind diese Programme seit dem Beginn der 2000er-Jahre im Einsatz.

Wir bieten ständig die neuesten technischen Geräte für den beruflichen und privaten Gebrauch und die entsprechenden Schulungen dazu an, um sowohl für die Aufgaben am Arbeitsplatz, als auch für den Freizeitbereich bestens gerüstet zu sein. Man ist stets bemüht, technische Fortschritte verfügbar zu machen. Dafür gibt es einen eigenen Hilfsmittelshop mit Lesegeräten  und Vorlesegeräten, außerdem zahlreiche Licht- und Lupensysteme. Es besteht die Möglichkeit viele Hilfsmittel kostenlos zu entleihen und diese zu Hause oder am Arbeitsplatz zu testen.

1990 Beginn der Barrierefreiheit

Sehbehinderte und blinde Menschen sind auf die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen. In der Stadt Klagenfurt gab es schon ab den 1950er-Jahren ermäßigte Preise für blinde und praktisch blinde Fahrgäste.

Als der Verband vor 70 Jahren gegründet wurde, hatten noch wenige Kärntner ein Auto, inzwischen sind es manchmal zwei pro Haushalt. Der Verkehr hat sich vervielfacht und wurde immer gefährlicher, daher hat das Verkehrsgremium des Blindenverbandes ab den 1970er-Jahren zahlreiche Forderungen gestellt. So gelang es dem Kärntner Blindenverband schon in den 1990ern, dass in Klagenfurt und Villach akustische Ampeln installiert wurden. 

Eine der wichtigsten Aufgaben des Verbandes ist seit dem Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2006 die  Erteilung von Auskünften in bauspezifischen Angelegenheiten. Er berät Architekten und Bauträger bei Neubauten,  die blinden- und sehbehindertengerecht ausgeführt werden sollen. Der BSVK war schon bei etwa 200 Bauverfahren bzw. Schlichtungen anwesend, außerdem gab es Begehungen von rund 30 Großprojekten, darunter das Klinikum Klagenfurt, die neue Kärnten Therme im Warmbad Villach und der Bahnhof in Klagenfurt als Vorzeigemodell für Barrierefreiheit in Österreich.

1956 Rechte für Blinde

Blinde mussten oft für ihre Rechte kämpfen. Die erste gesetzliche Unterstützung erhielten Blinde ab dem Jahr 1956, als man das Blindenbeihilfengesetz beschloss. Wenn das Gesetz damals auch noch viele Härten aufwies, so war es doch der erste sozialrechtliche Anspruch, den die Zivilblinden österreichweit erwirkten. Diese Beihilfe diente dazu, die Mehrkosten der Blinden abzudecken. D.h. alle Kosten, die für Blinde entstehen, weil sie viele Dinge nicht selbst erledigen können. Zuerst wurde diese Beihilfe nur Kriegsblinden zugesprochen. Als die Mitglider des Blindenverbandes argumentierten, dass sie diesen Aufwand ebenfalls haben, wurde es schließlich auch ihnen zuerkannt, nachdem man dafür lautstark vor der Landesregierung protestierte. 

Über viele Jahre änderte sich nichts an der finanziellen Situation. 1992 sollten dann alle Behindertenverbände in einem Pflegegeldgesetz zusammengefasst werden. Ohne eine eigene Lobby musste man sich zu seinem Recht verhelfen, denn auch die Praktischblinden, Vollblinden und Schwerstsehbehinderten  wollten unter diese Regelung fallen.

Der Präsident des Österreichischen Blindenverbandes, Klaus Martini, reiste zusammen mit vielen Betroffenen nach Wien. Er sprach beim damaligen Gesundheitsminister Josef Hesoun vor und erreichte eine Einstufung in die Pflegestufen drei und vier, statt wie vorher geplant nur die Stufen zwei und drei, was zu massiven Einbußen und Verschlechterungen für die Situation der Blinden und Sehbeeinträchtigten geführt hätte.

Die österreichischen Blindenverbände mobilisierten 1500 Mitglieder vor dem Ministeramt. Mit dabei war 1992 auch eine Delegation von rund 80 Personen aus Kärnten.